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Information aus dem Einwohnermeldeamt

Bitte beachten Sie:

Das Einwohnermeldeamt ist montags, mittwochs und freitags telefonisch erreichbar. Tel: 034343 718 22

Schreiben Sie gern eine e-Mail. e-Mail:  meldeamt@stadt-regis-breitingen.de  Es wird zeitnah geantwortet.

Zur Beantragung von Ausweisen, Reisepässen und Ummeldungen ist immer eine Terminvereinbarung notwendig!

Information Lieferzeiten Reisepässe

 Wir bitten um unbedingte Beachtung!

Bitte berücksichtigen Sie bei der Planung Ihrer Reisen die Gültigkeiten der Reisedokumente.  Kurzfristige Terminvereinbarungen können nicht in jedem Falle realisiert werden. Schauen Sie also bitte rechtzeitig nach den Gültigkeiten Ihrer Dokumente, um Unannehmlichkeiten zu vermeiden und bringen Sie in jedem Falle Ihre Geburtsurkunde mit zur Antragstellung. Eine Benachrichtigung bei Rücklieferung erfolgt nicht. Sie müssten bitte selbständig nachfragen.

Einwohnermeldeamt informiert

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

das Einwohnermeldeamt hat Ihnen all die Jahre eine Erinnerung zukommen lassen, wenn Ihr Personalausweis die Gültigkeit verliert. Die Stadt Regis-Breitingen war damit fast die einzige Kommune, die dies noch praktizierte. Die Erinnerung war reine Kulanz und ein Entgegenkommen der Stadtverwaltung. Jeder Bürger hat die Pflicht, nach § 1 PAuswG, selbstständig auf die Gültigkeit seiner Ausweisdokumente zu achten. Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass Sie aus Kostengründen bzw. aktuellen Sparmaßnahmen, zukünftig keine Erinnerungen mehr erhalten werden! Bitte achten Sie daher selber auf die Gültigkeit Ihrer Ausweisdokumente! Wir bitten um Verständnis!

Antragstellung Personalausweis / Reisepass

Das ist mitzubringen:

– Terminvereinbarung per Mail oder telefonisch

– das persönliche Erscheinen des Antragstellers (unabdingbar auch Säuglinge, Kleinkinder oder Senioren)

– das alte Dokument als Nachweis (bei Verlust andere Identitätspapiere zum Beispiel Pass)

– ein aktuelles biometrisches Lichtbild entsprechend

– Gebühr

– Geburtsurkunde im Original bei jeder Dokumentenbeantragung

bei Minderjährigen bis 16 Jahre

– beide Eltern oder ein Elternteil mit Vollmacht des anderen Elternteils

– Kopie eines gültigen Dokumentes des/ der abwesenden Sorgeberechtigten

– oder Vorlage einer Sorgerechtserklärung (Urkunde vom Jugendamt oder notarielle Erklärung)

– bei Ableben des anderen Elternteils: die Sterbeurkunde

Fristen und Bearbeitungsdauer

– Personalausweis in der Regel zwei bis drei Wochen.

– Reisepass zwischen vier und sechs Wochen.

– vorläufige Dokumente werden sofort ausgehändigt

– Reisepass Express ca. 4 Werktage

notwendige Dokumente bei Abholung

– Vollmacht bei Abholung durch bevollmächtigte Person wg. Verhinderung

– das alte Dokument

Informationen zu Personalausweis und Reisepass

siehe dazu auch PERSONALAUSWEISPORTAL

Gültigkeiten

Personalausweis

6 Jahre für Personen, bis 24. Lebensjahr

10 Jahre für Personen ab 24 Jahre

Vorläufiger Personalausweis

maximal drei Monate

Reisepass

6 Jahre für Personen bis 24. Lebensjahr

10 Jahre für Personen ab 24 Jahre

Vorläufiger Reisepass

maximal zwölf Monate

Kosten und Gebühren

Personalausweis

für Personen ab 24 Jahren 37,00 Euro

für Personen unter 24 Jahren 22,80 Euro

vorläufiger Personalausweis

pro Person 10,00 Euro unabhängig vom Alter

Reisepass

für Personen ab 24 Jahren 70,00 Euro

für Personen unter 24 Jahren 37,50 Euro

Expresszuschlag 32,00 Euro

vorläufiger Reisepass

pro Person unabhängig vom Alter 26,00 Euro

Zahlungsmöglichkeiten

Bar, Kartenzahlung, Kostenbescheid

Informationen zu Anmeldung - Ummeldung

Zur An- oder Ummeldung bei Umzug ist eine Wohnungsgeberbescheinigung, ausgefüllt vom Vermieter,  vorzulegen. Auch Bewohner von eigenen Immobilien müssen diese für sich selbst und alle Mitbewohner ausfüllen.

Bei Einzug in eine neu fertiggestellte Immobilie ist es notwendig, sich die Aufnahme der Nutzung der Immobilie  durch die Baufirma bestätigen zu lassen.

Bitte beachten Sie, dass ohne die genannten Unterlagen, eine An- oder Ummeldung leider nicht durchgeführt werden kann.

Die entsprechenden Formulare können Sie auf der Seite des Einwohnermeldeamtes downloaden.