Bekanntmachungen und allgemeine Informationen
am Donnerstag, den 19. Dezember 2024 findet die 6. Sitzung des Stadtrates der Stadt Regis-Breitingen im Schulungsraum der Freiwilligen Feuerwehr Regis-Breitingen in 04565 Regis-Breitingen, Schillerstraße 3 statt.
Beginn: 18.00 Uhr
Folgende Tagesordnung ist für diese Sitzung vorgesehen:
öffentlicher Teil:
- Eröffnung und Begrüßung durch den Bürgermeister
- Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung der Sitzung und der Beschlussfähigkeit des Stadtrates, Festlegung der Mitunterzeichner des Protokolls
- Informationen zur Sitzung des Technischen Ausschusses
- Bürgerfragestunde
- Beratung zum Antrag der AfD- Fraktion auf Stellung einer Buswartehalle an der Haltestelle Regis-Breitingen „Gärtnerei“ – Anlage 1 –
- Rücknahme des Beschlusses 02/48/2024 zum Austritt der Stadt Regis-Breitingen aus dem Zweckverband Kommunales Forum Südraum Leipzig BV 01/06/2024
- Auftragsvergabe „Grundhafter Ausbau Karl-Liebknecht-Straße“ BV 02/06/2024 – Anlage 2 –
- Beratung und Abstimmung über zu Ehrende zum Neujahrsempfang 2025 – Unterlagen liegen den Stadträten vor-
- Informationen/Sonstiges
- Schließung der Sitzung
Im Anschluss an die Stadtratssitzung findet unsere Weihnachtsfeier in der Sportgaststätte Heiche statt.
Im Fundbüro der Stadtverwaltung liegen einige Fundstücke zur Abholung bereit. Aktuell suchen folgende Gegenstände ihren Besitzer: mehrere Fahrräder 1 Schlüsselbund Sollten Sie Gegenstände vermissen, können Sie sich gern unter fundbüro@stadt-regis-breitingen.de oder zu den telefonischen Sprechzeiten unter 034343 718 22 melden. Damit Sie glaubhaft machen können, dass Sie der Eigentümer des verlorenen Gegenstandes sind, bringen Sie bitte geeignete Nachweise mit. Dies können sein: Kaufverträge, Kassenbelege, Zweitschlüssel, Schlüsselkarte, Fotos, oder ähnliches. Sollte sich kein Besitzer finden werden die Gegenstände nach 6 Monaten entsorgt.
Bitte helfen Sie mit, dass der/ die Eigentümer/-in schnell wieder in Besitz der verlorenen Sache kommt und geben Sie den gefundenen Gegenstand zeitnah im Fundbüro im Rathaus – Zimmer 5 ab. Das Fundbüro nimmt Fundsachen aus dem Gemeindegebiet Regis-Breitingen und Ortsteile entgegen. Für Fundsachen mit einem Wert ab 10 Euro besteht eine gesetzliche Anzeigepflicht gegenüber dem Fundbüro. Dieser Pflicht können Sie schnell und bequem per Mail an fundbüro@stadt-regis-breitingen.de nachkommen. Bitte geben Sie Namen und Anschrift des Finders, den Fundort und die Fundzeit an. Ggf. machen Sie nähere Angaben zur Auffindesituation und nennen zusätzlich eine Telefonnummer über die wir mit Ihnen Kontakt aufnehmen können. Darüber hinaus empfehlen wir grundsätzlich die Abgabe der Fundsache, da das Fundbüro als zentrale Anlauf- und Anfragestelle für die Verlierer dient. Melden Sie sich gern bei Frau Philipp-Hofmann unter fundbüro@stadt-regis-breitingen.de oder zu den telefonischen Sprechzeiten unter 034343 718 22 melden.Sie haben etwas gefunden und vorerst an sich genommen?
Die Friedhofsverwaltung informiert Aus gegebenen Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass die Beisetzungen in den Urnengemeinschaftsanlagen (Rosenhain) auf dem kirchlichen Friedhöfen Breitingen und Regis grundsätzlich gem. § 17 Abs. 4 der geltenden Friedhofssatzung der Stadt Regis-Breitingen anonym erfolgen bzw. erfolgt sind. Ausnahme bildet die Inschrift der Namenstafeln an der Mauer auf dem Friedhof Breitingen. Weiterhin darf auf dem Sockel der Umrandung lediglich Blumenschmuck abgestellt werden, sonstiger Grabschmuck (in Form von Figuren, Schieferplatten mit Namensnennung oder Abbildungen usw.) wird nicht zugelassen. Wir möchten alle betreffenden Angehörigen und Besucher darum bitten, jeden privaten Grabschmuck mit Namensnennung oder Abbild des Verstorbenen sowie allen weiteren Grabschmuck, welcher nicht als Behältnis für Blumenschmuck dient, bis zum 31. Juli 2023 von den Urnengemeinschaftsanlagen zu entfernen. Nach dem 31. Juli 2023 wird dies durch die Friedhofsverwaltung geschehen. Die Friedhofverwaltung bewahrt den entfernten Grabschmuck 3 Monate mit der Möglichkeit der Abholung durch die Hinterbliebenen auf. Anderenfalls wird dieser anschließend entsorgt.
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
das Einwohnermeldeamt hat Ihnen all die Jahre eine Erinnerung zukommen lassen, wenn Ihr Personalausweis die Gültigkeit verliert. Die Stadt Regis-Breitingen war damit fast die einzige Kommune, die dies noch praktizierte. Die Erinnerung war reine Kulanz und ein Entgegenkommen der Stadtverwaltung. Jeder Bürger hat die Pflicht, nach § 1 PAuswG, selbstständig auf die Gültigkeit seiner Ausweisdokumente zu achten. Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass Sie aus Kostengründen bzw. aktuellen Sparmaßnahmen, zukünftig keine Erinnerungen mehr erhalten werden! Bitte achten Sie daher selber auf die Gültigkeit Ihrer Ausweisdokumente! Wir bitten um Verständnis!
Die Kämmerei informiert :
Einsicht in Prüfbericht örtliche Prüfung JA 2012
Einsicht in Prüfbericht örtliche Prüfung JA 2013
Einsicht in Prüfbericht örtliche Prüfung JA 2014
Einsicht in Prüfbericht örtliche Prüfung JA 2015
Einsicht in Prüfbericht örtliche Prüfung JA 2016
Beteiligungsbericht mit Anlagen 2022
Gärten zu Verpachten
Die Stadt Regis-Breitingen bietet folgende Gärten zur Verpachtung an:
hier informieren
Informationen der Kämmerei
Im Rathaus der Stadtverwaltung Regis-Breitingen liegen ab sofort Flyer – „Die neue Grundsteuer – Wichtige Informationen für Grundstückseigentümer“ – vom Staatsministerium der Finanzen zur Mitnahme aus.
Zudem können Sie den Flyer auf der Startseite der Homepage der Stadt Regis-Breitingen sowie unter der Rubrik Bekanntmachungen aufrufen.
Bei Fragen zur Grundsteuerreform, wenden Sie sich bitte, an Ihr zuständiges Finanzamt.
Die Internetseite des Finanzamtes Grimma (www.fa-grimma.de) enthält u.a. die Anschrift, E-Mail Adressen, Telefonnummern. Es wurde eine Hotline zu Grundsteuerfragen für das Finanzamt Grimma eingerichtet, diese ist unter der Telefonnummer: 03437/ 940 5900 erreichbar.
auf das Bild klicken und informieren
(!Die Flyer liegen auch kostenfrei auf dem Rathaus aus!)
Ab 2025 wird die Grundsteuer neu berechnet. Dafür werden ab 2022 alle Grundstücke in Deutschland neu bewertet. Zum ersten Mal wird die auf den neuen Grundsteuerwerten basierende Grundsteuer ab dem 1. Januar 2025 zu zahlen sein. Bis dahin gelten die bisherigen Einheitswerte und Grundsteuermessbeträge weiter.
Für die neue Grundsteuer ab 2025 ist vom 1. Juli bis 31. Oktober 2022 für jedes Grundstück bzw. jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft (dazu zählen auch einzelne land- und forstwirtschaftliche Flächen) vom Eigentümer eine Steuerklärung beim zuständigen Finanzamt abzugeben. Bei Grundstücken, die mit einem Erbbaurecht belastet sind, ist der Erbbauberechtigte erklärungspflichtig.
Informationsschreiben im II. Quartal 2022 der sächsischen Finanzämter an die Eigentümer von Grundstücken in Sachsen
Die Finanzämter werden im II. Quartal 2022 (vorauss. Ende April bis Anfang Juni 2022) Informationsschreiben an die Grundstückseigentümer versenden. Neben dem Aktenzeichen werden auch die Bezeichnung des Flurstücks bzw. eines Großteils der Flurstücke, die unter dem Aktenzeichen gespeichert sind, aus dem Informationsschreiben ersichtlich. Darüber hinaus wird der Ablauf erläutert, Telefonnummern für Fragen bei den Finanzämtern benannt und auch auf das Grundsteuerportal Sachsen verwiesen, in dem für die Erklärung wichtige Daten zum Grundstück (z. B. Gemarkungsnummer, Flurstücksnummer, amtliche Fläche, Bodenrichtwert bzw. Ertragsmesszahl) aufgerufen werden können. Das Grundsteuerportal Sachsen wird voraussichtlich ab 1. Juli 2022 freigeschaltet.
Bei Miteigentum ist es möglich, dass kein Informationsschreiben eingeht. In diesem Fall wurde ggf. ein anderer Miteigentümer angeschrieben.
Abgabe der Erklärung ab 1. Juli 2022
Die Erklärung können Sie über ELSTER ab dem 1. Juli 2022 kostenlos und elektronisch abgeben. Dafür benötigen Sie ein Benutzerkonto. Sofern Sie noch kein solches Konto besitzen, können Sie es bereits jetzt beantragen. Sollten Sie bereits ein Benutzerkonto besitzen, das Sie z. B. für Ihre Einkommensteuererklärung benutzen, können Sie es auch für die Grundsteuer verwenden. Sie können über ELSTER Feststellungserklärungen auch für eine andere Person (z. B. in Betreuungsfällen, für die Eltern usw.) übermitteln. Sie müssen für diese Person keine zusätzliche Registrierung in ELSTER vornehmen.
Informationen zum ELSTER-Portal finden sie unter: www.elster.de
Das Finanzamt setzt den Grundsteuerwert und den Grundsteuermessbetrag fest. Nach Vorliegen der neuen Grundsteuermessbeträge (voraussichtlich Ende 2023/Anfang 2024) können sich die sächsischen Gemeinden mit der »neuen« Grundsteuer auseinandersetzen. Sie werden prüfen, ob sie ihre Hebesätze anpassen müssen. Anschließend werden sie die neuen Grundsteuerbescheide versenden. Die neu berechnete Grundsteuer ist dann ab dem 1. Januar 2025 zu zahlen.
Einzelanfragen zur künftigen Grundsteuerhöhe kann ihre Stadt oder Gemeinde nicht beantworten. Die Städte und Gemeinden können die Hebesätze für das Jahr 2025 erst festsetzen, wenn hierfür die Messbeträge der Grundstücke im Gemeindegebiet vorliegen. Voraussichtlich können die erforderlichen Entscheidungsprozesse somit erst im 2. Halbjahr 2024 begonnen werden.
Informationen zur Grundsteuerreform in Sachsen finden Sie unter: www.grundsteuer.sachsen.de