am Donnerstag, dem 03. April 2025 findet die 2. Sondersitzung 2025 des Stadtrates der Stadt Regis-Breitingen im Schulungsraum der FF Regis-Breitingen in 04565 Regis-Breitingen, Schillerstraße 3 statt.
Beginn: 18.00 Uhr.
Folgende Tagesordnung ist für diese Sitzung vorgesehen:
öffentlicher Teil:
- Eröffnung und Begrüßung durch den Bürgermeister
- Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung der Sitzung und der Beschlussfähigkeit des Stadtrates, Festlegung der Mitunterzeichner des Protokolls
- 2. Lesung und Beschlussfassung zum Haushalt der Stadt Regis-Breitingen für das Jahr 2025 BV 01/02/2025 S – Anlage 1 –
- Informationen/Sonstiges
- Schließung der Sitzung
da die Stadtratssitzungen zum überwiegenden Teil im Schulungsraum der Feuerwehr in der Kernstadt stattfinden, habe ich mich entschlossen, in den Ortsteilen eine Bürgersprechstunde einzurichten.
Diese soll alle zwei Monate dienstags vor der Stadtratssitzung von 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr in Ramsdorf im Gebäude des SV Ramsdorf stattfinden (Sportplatz).
Ihr Bürgermeister Jörg Zetzsche
Aufgrund des 8 11 des Gesetzes zur Schätzung des landwirtschaftlichen Kulturbodens (Bodenschätzungsgesetz, BodSchätzG vom 20. Dezember 2007) wird in der/den Gemarkung(en) Ramsdorf, Großhermsdorf, Heuersdorf, Gemeinde Stadt Regis-Breitingen in der Zeit vom 01.03.2025 bis 31.12.2025 eine Nachschätzung durchgeführt. Nach § 15 Bodenschätzungsgesetz haben Eigentümer und Nutzungsberechtigte das Betreten der Grundstücke zu gestatten und die erforderlichen Maßnahmen, insbesondere Aufgrabungen zu dulden. Diese Duldung gilt für die Vermessungsarbeiten, die zur Vorbereitung und Durchführung der Bodenschätzung notwendig sind, und für die Schätzungsarbeiten selbst.
Im Fundbüro der Stadtverwaltung liegen einige Fundstücke zur Abholung bereit. Aktuell suchen folgende Gegenstände ihren Besitzer: mehrere Fahrräder 1 Schlüsselbund Sollten Sie Gegenstände vermissen, können Sie sich gern unter fundbüro@stadt-regis-breitingen.de oder zu den telefonischen Sprechzeiten unter 034343 718 22 melden. Damit Sie glaubhaft machen können, dass Sie der Eigentümer des verlorenen Gegenstandes sind, bringen Sie bitte geeignete Nachweise mit. Dies können sein: Kaufverträge, Kassenbelege, Zweitschlüssel, Schlüsselkarte, Fotos, oder ähnliches. Sollte sich kein Besitzer finden werden die Gegenstände nach 6 Monaten entsorgt.
Bitte helfen Sie mit, dass der/ die Eigentümer/-in schnell wieder in Besitz der verlorenen Sache kommt und geben Sie den gefundenen Gegenstand zeitnah im Fundbüro im Rathaus – Zimmer 5 ab. Das Fundbüro nimmt Fundsachen aus dem Gemeindegebiet Regis-Breitingen und Ortsteile entgegen. Für Fundsachen mit einem Wert ab 10 Euro besteht eine gesetzliche Anzeigepflicht gegenüber dem Fundbüro. Dieser Pflicht können Sie schnell und bequem per Mail an fundbüro@stadt-regis-breitingen.de nachkommen. Bitte geben Sie Namen und Anschrift des Finders, den Fundort und die Fundzeit an. Ggf. machen Sie nähere Angaben zur Auffindesituation und nennen zusätzlich eine Telefonnummer über die wir mit Ihnen Kontakt aufnehmen können. Darüber hinaus empfehlen wir grundsätzlich die Abgabe der Fundsache, da das Fundbüro als zentrale Anlauf- und Anfragestelle für die Verlierer dient. Melden Sie sich gern bei Frau Philipp-Hofmann unter fundbüro@stadt-regis-breitingen.de oder zu den telefonischen Sprechzeiten unter 034343 718 22 melden.Sie haben etwas gefunden und vorerst an sich genommen?
Die Friedhofsverwaltung informiert Aus gegebenen Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass die Beisetzungen in den Urnengemeinschaftsanlagen (Rosenhain) auf dem kirchlichen Friedhöfen Breitingen und Regis grundsätzlich gem. § 17 Abs. 4 der geltenden Friedhofssatzung der Stadt Regis-Breitingen anonym erfolgen bzw. erfolgt sind. Ausnahme bildet die Inschrift der Namenstafeln an der Mauer auf dem Friedhof Breitingen. Weiterhin darf auf dem Sockel der Umrandung lediglich Blumenschmuck abgestellt werden, sonstiger Grabschmuck (in Form von Figuren, Schieferplatten mit Namensnennung oder Abbildungen usw.) wird nicht zugelassen. Wir möchten alle betreffenden Angehörigen und Besucher darum bitten, jeden privaten Grabschmuck mit Namensnennung oder Abbild des Verstorbenen sowie allen weiteren Grabschmuck, welcher nicht als Behältnis für Blumenschmuck dient, bis zum 31. Juli 2023 von den Urnengemeinschaftsanlagen zu entfernen. Nach dem 31. Juli 2023 wird dies durch die Friedhofsverwaltung geschehen. Die Friedhofverwaltung bewahrt den entfernten Grabschmuck 3 Monate mit der Möglichkeit der Abholung durch die Hinterbliebenen auf. Anderenfalls wird dieser anschließend entsorgt.
Bekanntmachungen von anderen Institutionen
Jeder Stecker zählt! Deutschland sammelt E-Schrott Rund um den Global Recycling Day am 18. März 2025 informieren zahlreiche Akteure überall in Deutschland über die korrekte Elektroschrottentsorgung und leisten damit einen dialogorientierten Beitrag zur Schonung unserer Ressourcen. Alles, was einen Stecker, einen Akku oder eine Batterie hat, ist ein Elektrogerät und am Lebensende Elektroschrott. Elektroschrott ist einer der am schnellsten wachsenden Abfallströme. Im Jahr fallen weltweit 50 Millionen Tonnen Elektroschrott an. Millionen ausgedienter Elektrogeräte schlummern ungenutzt in Schubladen, verstauben in Kellern oder landen fälschlicherweise im Restmüll. In Europa gelangen somit rund 1,4kg Elektroschrott pro Person jährlich in die Verbrennung. Das Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne auf dem Gerät verdeutlicht, dass es nicht in die schwarze Tonne, also nicht in den Rest- oder Hausmüll gehört. Elektro- und Elektronikaltgeräte sowie Batterien und Akkus jeglicher Art enthalten wertvolle Rohstoffe wie zum Beispiel Gold, Kupfer oder seltene Erden, die wiederaufbereitet werden können sowie Schadstoffe wie Quecksilber oder Blei, die nicht in die Umwelt gelangen dürfen. Das Recycling benötigt weniger Energie als der Abbau neuer Rohstoffe. Wichtig: Bevor ein Elektrogerät entsorgt werden soll, prüfen Sie bitte, ob es repariert, verkauft/verschenkt oder gespendet werden kann. Nutzen Sie dabei auch den Online Tausch- und Verschenkemarkt des Landkreises Leipzig https://www.verschenkmarkt-lk-leipzig.de/. E-Schrott im Landkreis Leipzig einfach und richtig entsorgen Dabei kann Elektroschrott bequem entsorgt werden. Viele Supermärkte, Baumärkte und Elektrofachmärkte nehmen kleine Elektrogeräte bis zu einer bestimmten Größe kostenfrei zurück – auch ohne Neukauf. Alternativ können Geräte jeder Größe aus privaten Haushalten auf den KELL Wertstoffhöfen im Landkreis kostenfrei abgegeben und somit dem Recycling zugeführt werden. Alle Elektroaltgeräte privater Haushalte können kostenlos an den Wertstoffhöfen im Landkreis Leipzig abgegeben werden. Gewerbe, Vereine und öffentliche Einrichtungen können ebenfalls Elektroaltgeräte und Gerätebatterien auf den Wertstoffhöfen entsorgen, wenn diese in Beschaffenheit und Menge mit jenen aus privaten Haushalten vergleichbar sind. Standorte KELL Wertstoffhöfe im Landkreis Leipzig auf https://www.kell-gmbh.de/wertstoffhof-finder/ Max. 3 Altgeräte, deren Kantenlänge 25 cm nicht überschreitet, können kostenfrei im Handel zurückgeben werden. Dies gilt für Fachmärkte mit einer Verkaufsfläche für Elektrogeräte von mindestens 400m² und auch für Supermärkte und Lebensmitteldiscounter, die über eine Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800m² verfügen und mehrmals im Jahr Elektrogeräte im Angebot haben. (0:1 Rückgabe – ohne Neukauf) Großgeräte müssen beim Kauf eines vergleichbaren Gerätes kostenfrei zurückgenommen werden. Beim Onlinehandel gilt, dass Onlinehändler eine Rückgabemöglichkeit in zumutbarer Entfernung gewährleisten müssen bzw. eine kostenlose Abholung und Entsorgung von Altgeräten bestimmter Kategorien aktiv anbieten. Alle Informationen finden Sie auf den Webseiten der Onlinehändler.
Informationen der Kämmerei
Im Rathaus der Stadtverwaltung Regis-Breitingen liegen ab sofort Flyer – „Die neue Grundsteuer – Wichtige Informationen für Grundstückseigentümer“ – vom Staatsministerium der Finanzen zur Mitnahme aus.
Zudem können Sie den Flyer auf der Startseite der Homepage der Stadt Regis-Breitingen sowie unter der Rubrik Bekanntmachungen aufrufen.
Bei Fragen zur Grundsteuerreform, wenden Sie sich bitte, an Ihr zuständiges Finanzamt.
Die Internetseite des Finanzamtes Grimma (www.fa-grimma.de) enthält u.a. die Anschrift, E-Mail Adressen, Telefonnummern. Es wurde eine Hotline zu Grundsteuerfragen für das Finanzamt Grimma eingerichtet, diese ist unter der Telefonnummer: 03437/ 940 5900 erreichbar.
auf das Bild klicken und informieren
(!Die Flyer liegen auch kostenfrei auf dem Rathaus aus!)
Ab 2025 wird die Grundsteuer neu berechnet. Dafür werden ab 2022 alle Grundstücke in Deutschland neu bewertet. Zum ersten Mal wird die auf den neuen Grundsteuerwerten basierende Grundsteuer ab dem 1. Januar 2025 zu zahlen sein. Bis dahin gelten die bisherigen Einheitswerte und Grundsteuermessbeträge weiter.
Für die neue Grundsteuer ab 2025 ist vom 1. Juli bis 31. Oktober 2022 für jedes Grundstück bzw. jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft (dazu zählen auch einzelne land- und forstwirtschaftliche Flächen) vom Eigentümer eine Steuerklärung beim zuständigen Finanzamt abzugeben. Bei Grundstücken, die mit einem Erbbaurecht belastet sind, ist der Erbbauberechtigte erklärungspflichtig.
Informationsschreiben im II. Quartal 2022 der sächsischen Finanzämter an die Eigentümer von Grundstücken in Sachsen
Die Finanzämter werden im II. Quartal 2022 (vorauss. Ende April bis Anfang Juni 2022) Informationsschreiben an die Grundstückseigentümer versenden. Neben dem Aktenzeichen werden auch die Bezeichnung des Flurstücks bzw. eines Großteils der Flurstücke, die unter dem Aktenzeichen gespeichert sind, aus dem Informationsschreiben ersichtlich. Darüber hinaus wird der Ablauf erläutert, Telefonnummern für Fragen bei den Finanzämtern benannt und auch auf das Grundsteuerportal Sachsen verwiesen, in dem für die Erklärung wichtige Daten zum Grundstück (z. B. Gemarkungsnummer, Flurstücksnummer, amtliche Fläche, Bodenrichtwert bzw. Ertragsmesszahl) aufgerufen werden können. Das Grundsteuerportal Sachsen wird voraussichtlich ab 1. Juli 2022 freigeschaltet.
Bei Miteigentum ist es möglich, dass kein Informationsschreiben eingeht. In diesem Fall wurde ggf. ein anderer Miteigentümer angeschrieben.
Abgabe der Erklärung ab 1. Juli 2022
Die Erklärung können Sie über ELSTER ab dem 1. Juli 2022 kostenlos und elektronisch abgeben. Dafür benötigen Sie ein Benutzerkonto. Sofern Sie noch kein solches Konto besitzen, können Sie es bereits jetzt beantragen. Sollten Sie bereits ein Benutzerkonto besitzen, das Sie z. B. für Ihre Einkommensteuererklärung benutzen, können Sie es auch für die Grundsteuer verwenden. Sie können über ELSTER Feststellungserklärungen auch für eine andere Person (z. B. in Betreuungsfällen, für die Eltern usw.) übermitteln. Sie müssen für diese Person keine zusätzliche Registrierung in ELSTER vornehmen.
Informationen zum ELSTER-Portal finden sie unter: www.elster.de
Das Finanzamt setzt den Grundsteuerwert und den Grundsteuermessbetrag fest. Nach Vorliegen der neuen Grundsteuermessbeträge (voraussichtlich Ende 2023/Anfang 2024) können sich die sächsischen Gemeinden mit der »neuen« Grundsteuer auseinandersetzen. Sie werden prüfen, ob sie ihre Hebesätze anpassen müssen. Anschließend werden sie die neuen Grundsteuerbescheide versenden. Die neu berechnete Grundsteuer ist dann ab dem 1. Januar 2025 zu zahlen.
Einzelanfragen zur künftigen Grundsteuerhöhe kann ihre Stadt oder Gemeinde nicht beantworten. Die Städte und Gemeinden können die Hebesätze für das Jahr 2025 erst festsetzen, wenn hierfür die Messbeträge der Grundstücke im Gemeindegebiet vorliegen. Voraussichtlich können die erforderlichen Entscheidungsprozesse somit erst im 2. Halbjahr 2024 begonnen werden.
Informationen zur Grundsteuerreform in Sachsen finden Sie unter: www.grundsteuer.sachsen.de