Das ist mitzubringen:
– Terminvereinbarung per Mail oder telefonisch
– das persönliche Erscheinen des Antragstellers (unabdingbar auch Säuglinge, Kleinkinder oder Senioren)
– das alte Dokument als Nachweis (bei Verlust andere Identitätspapiere zum Beispiel Pass)
– ein aktuelles biometrisches Lichtbild entsprechend
– Gebühr
– Geburtsurkunde im Original bei jeder Dokumentenbeantragung
bei Minderjährigen bis 16 Jahre
– beide Eltern oder ein Elternteil mit Vollmacht des anderen Elternteils
– Kopie eines gültigen Dokumentes des/ der abwesenden Sorgeberechtigten
– oder Vorlage einer Sorgerechtserklärung (Urkunde vom Jugendamt oder notarielle Erklärung)
– bei Ableben des anderen Elternteils: die Sterbeurkunde
Fristen und Bearbeitungsdauer
– Personalausweis in der Regel zwei bis drei Wochen.
– Reisepass zwischen vier und sechs Wochen.
– vorläufige Dokumente werden sofort ausgehändigt
– Reisepass Express ca. 4 Werktage
notwendige Dokumente bei Abholung
– Vollmacht bei Abholung durch bevollmächtigte Person wg. Verhinderung
– das alte Dokument
siehe dazu auch PERSONALAUSWEISPORTAL
Gültigkeiten
Personalausweis
6 Jahre für Personen, bis 24. Lebensjahr
10 Jahre für Personen ab 24 Jahre
Vorläufiger Personalausweis
maximal drei Monate
Reisepass
6 Jahre für Personen bis 24. Lebensjahr
10 Jahre für Personen ab 24 Jahre
Vorläufiger Reisepass
maximal zwölf Monate
Kosten und Gebühren
Personalausweis
für Personen ab 24 Jahren 37,00 Euro
für Personen unter 24 Jahren 22,80 Euro
vorläufiger Personalausweis
pro Person 10,00 Euro unabhängig vom Alter
Reisepass
für Personen ab 24 Jahren 70,00 Euro
für Personen unter 24 Jahren 37,50 Euro
Expresszuschlag 32,00 Euro
vorläufiger Reisepass
pro Person unabhängig vom Alter 26,00 Euro
Zahlungsmöglichkeiten
Bar, Kartenzahlung, Kostenbescheid
Zur An- oder Ummeldung bei Umzug ist eine Wohnungsgeberbescheinigung, ausgefüllt vom Vermieter, vorzulegen. Auch Bewohner von eigenen Immobilien müssen diese für sich selbst und alle Mitbewohner ausfüllen.
Bei Einzug in eine neu fertiggestellte Immobilie ist es notwendig, sich die Aufnahme der Nutzung der Immobilie durch die Baufirma bestätigen zu lassen.
Bitte beachten Sie, dass ohne die genannten Unterlagen, eine An- oder Ummeldung leider nicht durchgeführt werden kann.
Die entsprechenden Formulare können Sie auf der Seite des Einwohnermeldeamtes downloaden.