ich freue mich, dass Sie zu unserer Webseite gefunden haben und möchte Sie herzlich willkommen heißen.
Regis-Breitingen mit seinen Ortsteilen Ramsdorf, Hagenest und Wildenhain liegt 35 km südlich von Leipzig direkt an der Grenze zu Thüringen. Im Neuseenland inmitten von viel Grün gelegen, können Sie sich an einem angrenzenden Naturschutzgebiet ebenso erfreuen wie am herrlichen Haselbacher See. Bis nach Altenburg mit seinem Schloß sind es nur 15 km und auch Leipzig ist in einer halben Stunde mit der S-Bahn erreichbar. Dank einer günstigen Autobahnanbindung in der Nähe ist auch Chemnitz schnell und problemlos zu erreichen.
Regis-Breitingen verfügt neben seiner über 1000- jährigen Geschichte über eine sehr gute Infrastruktur mit Kita, Grund -und Oberschule, einer tollen Sportstätte sowie einem schönen Freibad.
Es gibt ein reges Vereinsleben und ein sehr gutes Miteinander in unserer Stadt.
Es gibt viele Gründe unsere Kleinstadt zu besuchen oder sogar seinen Lebensmittelpunkt hier zu verankern.
Ich freue mich auf Sie und lade Sie ein, sich hier selbst einen Eindruck zu verschaffen und wünsche Ihnen viel Spaß beim Lesen.
Ihr Jörg Zetzsche -Bürgermeister-
Das Büro des Bürgerpolizisten für Regis-Breitingen, Herrn Bergander, befindet sich ab 01.01.2025 im Erdgeschoss des Rathauses, Zimmer Nr. 3. Die KELL GmbH hat Trotz der digitalen Fortschritte setzt die KELL GmbH auch künftig auf Die Straßenverkehrsbehörde informiert Notwendige Änderung der Regelungen zum Parken in der Bahnhofstraße Der Ausbau des Bahnhofes Regis-Breitingen schreitet voran. Hierzu sind einige Eingriffe in den Straßenverkehr notwendig. Ab 17.06.2024 – 31.12.2024 ist es notwendig die Bahnhofstraße für das Halten und Parken zu sperren, da in dieser Zeit unregelmäßig mehrere überbreite Schwerlasttransporte die Bahnhofstraße befahren. Das Parken in den Parktaschen Richtung Bahnhof ist jedoch erlaubt. Weiterhin ist der gesamte Bahnhofsvorplatz ab dem 17.06.2024 – 30.06.2026, mit Ausnahme des Linienverkehrs, für das Halten und Parken gesperrt.
sich daher entschieden, den flächendeckenden Versand der Abfallbroschüren
einzustellen und statt einer umfangreichen Verteilung eine gezielte
Auflage des neuen „Abfallwegweisers“ in den Wertstoffhöfen und
Stadt- sowie Gemeindeverwaltungen bereitzustellen.
bewährte Informationsangebote. Der neue „Abfallwegweiser“ als gedruckte
Broschüre erscheint ab 2025 alle zwei Jahre und liegt in den
Wertstoffhöfen sowie in den Stadt- und Gemeindeverwaltungen zur
Mitnahme aus. Diese enthält Informationen zu Abfallgebühren, eine
Übersicht der Wertstoffhöfe, Sperrmüllkarten, ein Abfall-ABC und mehr.
Die beliebten Tonnen-Aufkleber und der Jahreskalender werden im Dezember
dem „Landkreis Journal“ beigelegt, das an jeden
Haushalt im Landkreis verteilt wird.
Die regionalen Entsorgungstermine und der Tourenplan des Schadstoffmobils
finden Sie im „Landkreis Journal“ Für die digital versierten Bürgerinnen
und Bürger bietet die KELL GmbH weiterhin die Tourenplanung
auf ihrer Webseite www.kell-gmbh.de im „Abfallkalender“ an. Hier können
alle Abfuhrtermine nicht nur online eingesehen, sondern auch direkt
in digitale Kalender importiert oder als PDF heruntergeladen und
ausgedruckt werden.
Stadt Regis-Breitingen
Rathausstraße 25
04565 Regis-Breitingen
034343-718-0
034343-718-30
info@stadt-regis-breitingen.de
Öffnungszeiten
Dienstag: | Donnerstag: |
09.00 - 12.00 Uhr | 09.00 - 12.00 Uhr |
14.00 - 18.00 Uhr | 14.00 - 17.00 Uhr |
Bürgerpolizist für Regis-Breitingen
Polizeihauptmeister Benito Bergander
Polizeistandort Kitzscher
Ernst-Schneller-Straße 1
04567 Kitzscher
Tel.: 03433 7901-30
Sprechzeiten im Rathaus Regis-Breitingen, Rathausstraße 25
Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 – 17:00 Uhr
Tel.: 034343/ 718-20
Mobil: 0173/9618468
E-Mail: benito.bergander@polizei.sachsen.de
Sollte der Polizeistandort nicht besetzt oder Ihr Bürgerpolizist nicht erreichbar sein, wenden Sie sich in dringenden Fällen bitte an das Polizeirevier Borna.
Tel.: 03433 2440
E-Mail: gs.pr-bn@polizei.sachsen.de
Monat | TA | VA | SR | |
---|---|---|---|---|
Januar | 4.1. | 11.1. | 25.1. | |
Februar | 8.2. | 15.2. | 29.2. | |
März | 7.3. | 14.3. | 28.3. | |
April | 4.4 | 11.4. | 25.4. | |
Mai | 2.5. | 16.5. | 30.5. | |
Juni | ||||
Juli | 11.7. konstituierende Sitzung | |||
August | 8.8. | 15.8. | 29.8. | |
September | 5.9. | 12.9. | 26.9. | |
Oktober | 8.10. | 10.10. | 24.10. | |
November | 7.11. | 14.11. | 28.11. | |
Dezember | 5.12. | 12.12. | 19.12. |
Spendenaufruf
Pro Oberschulstandort Regis-Breitingen
Jeder € zählt
Die Stadt Regis-Breitingen bittet auf Initiative der Gruppe „Pro Oberschulstandort Regis-Breitingen“ um Unterstützung in Form von Spenden zum Erhalt und Ausbau des Oberschulstandortes Regis-Breitingen.
Sie wollen spenden? So einfach geht es:
- in bar durch persönlich Abgabe bei Frau Firke in der Stadtkasse
- per Überweisung auf das Konto der Stadt Regis – Breitingen
Kreditinstitut: | DKB Deutsche Kreditbank, Berlin |
IBAN: | DE25 1203 0000 0018 0314 01 |
BIC: | BYLADEM1001 |
Verwendungszweck: | Spende für Pro Oberschule* |
*Ab sofort wird eine Veröffentlichung des Spendernamens nur auf ausdrücklichen Wunsch des Spenders erfolgen (siehe nachfolgenden Absatz – Veröffentlichung).
Spendenbescheinigung
Aktuell ist die Grenze für den vereinfachten Spendennachweis auf 300 Euro angehoben worden. Es genügt also in diesem Fall der Kontoauszug der Bank (§ 50 Abs. 4 Nr. 2 EStDV und § 84 Abs. 2c EStDV). Eine gesonderte Spendenbescheinigung ist nicht notwendig.
Sollte trotz dieser Vereinfachung auf Anforderung des Finanzamtes eine Spendenbescheinigung benötigt werden, bitten wir einen entsprechenden schriftlichen Antrag bei Stadt, z.Hd. Frau Firke oder unter fraufirke@stadt-regis-breitingen.de zu stellen.
Veröffentlichung
- Datenschutzhinweis zur Annahme von Zuwendungen und Spenden
Die Stadt Regis-Breitingen nimmt den Schutz Ihrer Privatsphäre bei der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sehr ernst. Daher berücksichtigen wir die datenschutzrechtlichen Anforderungen der Europäischen Datenschutzgrundverordnung in unseren Geschäfts- und Verwaltungsprozessen. Wir erheben und verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten gemäß den europäischen und deutschen gesetzgeberischen Bestimmungen. Daher informieren wir als verantwortliche Stelle nachfolgend darüber wie, zu welchem Zweck und auf Grund welcher Rechtsgrundlage wir personenbezogene Daten verarbeiten, die wir zur Begründung und im Laufe des bestehenden Beschäftigungsverhältnisses erheben.
- Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Ihre personenbezogenen Daten werden verarbeitet, um Zuwendungen (Geld- und Sachspenden) an die Stadt Regis-Breitingen formal annehmen und verarbeiten zu können. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten: Art. 6 Absatz 1 Buchstabe e) und b) Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 4 sächsisches Datenschutzgesetz (SächsDSG) i.V.m. § 73 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO), §§ 51 ff. Abgabenordnung (AO) und § 50 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV)
- Art der personenbezogenen Daten sowie deren Verarbeitung
Für die Annahme und Abwicklung einer Zuwendung werden folgende Daten verarbeitet: vollständiger Name ggf. mit Anschrift des Zuwendungsgebers, Art, Umfang und Tag der Zuwendung und steuerbegünstigter Zweck nach §§ 51 ff. AO.
- Empfänger, denen Ihre personenbezogene Daten offengelegt werden
Ihre personenbezogenen Daten werden an Organisationseinheiten innerhalb der Stadt Regis-Breitingen übermittelt, wenn diese zur Erfüllung der dort angesiedelten Aufgaben benötigt werden. Dies betrifft u. a. die formale Annahme Ihrer Zuwendung in einer öffentlichen Sitzung (ab sofort) durch den Verwaltungsausschuss ggf. durch den Stadtrat der Stadt Regis-Breitingen. In regelmäßigen Abständen wird über den Umfang der formal angenommenen Zuwendungen in der gemeinsamen Zeitung berichtet.
- Veröffentlichung der Zuwendung
Auf Wunsch und *nach ausdrücklicher Einwilligung* durch den Zuwendungsgeber kann dabei eine namentliche Veröffentlichung der Zuwendung erfolgen.
Hierzu benötigt die Stadt Regis-Breitingen eine ausdrücklich schriftliche Zustimmung über die Veröffentlichung – gern auch per Email an Frau Firke fraufirke@stadt-regis-breitingen.de.
Spendenaufruf
Spendenaufruf
des Bürgermeisters für die Sportvereine
Liebe Bürgerinnen und Bürger von Regis-Breitingen, Hagenest, Ramsdorf und Wildenhain! Es ist eine außergewöhnliche Zeit, geprägt von Einschränkungen, emotionaler Anspannung und Existenzängsten, aber auch von großer Solidarität.
Zahlreiche private Haushalte und Unternehmen sind von drastisch gestiegenen Energie- und Gaspreisen betroffen. Die Gaspreisbremse – ein Preisdeckel für einen Teil des Gasverbrauchs und eine Einmalzahlung im Dezember 2022 soll sie entlasten / hat sie entlastet. Unklar ist aber, welche Hilfen die Sportvereine erhalten. Die aktuelle Energie- und Gaspreisentwicklung trifft unsere Sportvereine hart. Sämtliche Kosten auf die Mitglieder über den Beitrag einzuholen würde den Vereinen schwerfallen.
Die Stadt selbst hat bereits eine Unterstützung zugesagt. Doch auch geht die aktuelle Energie- uns Preisentwicklung an der Stadt nicht vorbei. Auch auf diese werden Mehrbelastungen zukommen.
Aus diesem Grund bittet der Bürgermeister für die SPORTVEREINE der Stadt um UNTERSTÜTZUNG in Form von Spenden. Jeder € zählt. Die Gelder werden nur für die Finanzierung der Energie- und Gaskosten verwendet und dienen somit zum Erhalt der Vereine.
Sie wollen spenden? So einfach geht es:
- in bar durch persönlich Abgabe bei Frau Firke in der Stadtkasse
- per Überweisung auf das Konto der Stadt Regis – Breitingen
Kreditinstitut: | DKB Deutsche Kreditbank, Berlin |
IBAN: | DE25 1203 0000 0018 0314 01 |
BIC: | BYLADEM1001 |
Verwendungszweck: | Spende für Sportverein XXX* |
*Bitte geben Sie den Verein an, für den SIE spenden wollen
WICHTIG: Ab sofort wird eine Veröffentlichung des Spendernamens nur auf ausdrücklichen Wunsch des Spenders erfolgen (siehe nachfolgenden Absatz – Veröffentlichung).
Spendenbescheinigung
Aktuell ist die Grenze für den vereinfachten Spendennachweis auf 300 Euro angehoben worden. Es genügt also in diesem Fall der Kontoauszug der Bank (§ 50 Abs. 4 Nr. 2 EStDV und § 84 Abs. 2c EStDV). Eine gesonderte Spendenbescheinigung ist nicht notwendig.
Sollte trotz dieser Vereinfachung auf Anforderung des Finanzamtes eine Spendenbescheinigung benötigt werden, bitten wir einen entsprechenden schriftlichen Antrag bei Stadt, z.Hd. Frau Firke oder unter fraufirke@stadt-regis-breitingen.de zu stellen.
Veröffentlichung
- Datenschutzhinweis zur Annahme von Zuwendungen und Spenden
Die Stadt Regis-Breitingen nimmt den Schutz Ihrer Privatsphäre bei der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sehr ernst. Daher berücksichtigen wir die datenschutzrechtlichen Anforderungen der Europäischen Datenschutzgrundverordnung in unseren Geschäfts- und Verwaltungsprozessen. Wir erheben und verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten gemäß den europäischen und deutschen gesetzgeberischen Bestimmungen. Daher informieren wir als verantwortliche Stelle nachfolgend darüber wie, zu welchem Zweck und auf Grund welcher Rechtsgrundlage wir personenbezogene Daten verarbeiten, die wir zur Begründung und im Laufe des bestehenden Beschäftigungsverhältnisses erheben.
- Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Ihre personenbezogenen Daten werden verarbeitet, um Zuwendungen (Geld- und Sachspenden) an die Stadt Regis-Breitingen formal annehmen und verarbeiten zu können. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten: Art. 6 Absatz 1 Buchstabe e) und b) Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 4 sächsisches Datenschutzgesetz (SächsDSG) i.V.m. § 73 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO), §§ 51 ff. Abgabenordnung (AO) und § 50 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV)
- Art der personenbezogenen Daten sowie deren Verarbeitung
Für die Annahme und Abwicklung einer Zuwendung werden folgende Daten verarbeitet: vollständiger Name ggf. mit Anschrift des Zuwendungsgebers, Art, Umfang und Tag der Zuwendung und steuerbegünstigter Zweck nach §§ 51 ff. AO.
- Empfänger, denen Ihre personenbezogene Daten offengelegt werden
Ihre personenbezogenen Daten werden an Organisationseinheiten innerhalb der Stadt Regis-Breitingen übermittelt, wenn diese zur Erfüllung der dort angesiedelten Aufgaben benötigt werden. Dies betrifft u. a. die formale Annahme Ihrer Zuwendung in einer öffentlichen Sitzung (ab sofort) durch den Verwaltungsausschuss ggf. durch den Stadtrat der Stadt Regis-Breitingen. In regelmäßigen Abständen wird über den Umfang der formal angenommenen Zuwendungen in der gemeinsamen Zeitung berichtet.
- Veröffentlichung der Zuwendung
Auf Wunsch und *nach ausdrücklicher Einwilligung* durch den Zuwendungsgeber kann dabei eine namentliche Veröffentlichung der Zuwendung erfolgen.
Hierzu benötigt die Stadt Regis-Breitingen eine ausdrücklich schriftliche Zustimmung über die Veröffentlichung – gern auch per Email an Frau Firke fraufirke@stadt-regis-breitingen.de.